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Veröffentlicht am 23. Dezember 2024

Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Ab dem 01.01.2025 fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL). Die Höhe der Zuwendung beträgt i.d.R. 40 bis 80 %.

Gefördert werden u.a. grundsätzliche und überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen, wasserbauliche Maßnahmen, Flächenbereitstellungen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.

Die Förderung gilt bis 31.12.2027. Der gesamte Runderlass ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.

MBl. NRW. Ausgabe 2024 Nr. 44 vom 20.12.2024 Seite 1259 bis 1274 | RECHT.NRW.DE

Ansprechpartner

Ralf Ostermann

Dipl.-Ing.

+49(2235) 402-115
ralf.ostermann[at]fischer-teamplan.de