Veröffentlicht am 30. Januar 2024
Ende letzten Jahres wurde das erste Bundes-Klimaanpassungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.07.2024 in Kraft und wird von drei Säulen getragen, die in jeweils einem eigenen Abschnitt geregelt sind:
Für den Bund liegt der Schwerpunkt auf der Erarbeitung von Strategie, Risikoanalyse und Monitoring sowie den Bundesliegenschaften. Die Träger öffentlicher Belange haben bei ihren Planungen die Klimaanpassung u. a. zum Überflutungs- und Überschwemmungsschutz zu berücksichtigen und sollen auf Entsiegelung hinwirken. Die Länder müssen eigene Konzepte aufstellen und dem Bundesministerium alle zwei Jahre berichten.
Förderung und Finanzierung | Service Informationen | Service | Fischer Teamplan
Ansprechpartner
Dipl.-Ing.
+49(2235) 402-127
michael.hippe(at)fischer-teamplan.de