• Nachrichten

Veröffentlicht am 17. Juli 2024

Neue Verordnung zur Erstattung von Straßenausbaubeiträgen in NRW

Am 27. Juni 2024 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung erlassen. Diese regelt die Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen. Grundlage der Verordnung sind § 25 Absatz 2 Satz 1 und § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Die vollständige Verordnung kann auf unserer Homepage eingesehen werden:

Gesetze und Verordnungen | Service Informationen | Service | Fischer Teamplan (fischer-teamplan.de)

Michael Hippe

Ansprechpartner

Michael Hippe

Dipl.-Ing.