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Veröffentlicht am 09. August 2024

Rhein-Main-Link in der Bundesbedarfsplanung

Am 5. Juli 2024 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen. Damit werden die beiden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) Nord-Ost-Link und Rhein-Main-Link sowie sieben Offshore-Anbindungsleitungen in die Anlage des Bundesbedarfsplanungsgesetzes aufgenommen. Hierdurch soll der Bau dieser für die Energiewende wichtigen Stromverbindungen weiter beschleunigt und abgesichert werden. Aktuell planen wir in der Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM gemeinsam mit gbm, Mailänder Consult und Berg & Partner den südlichen Abschnitt des Rhein-Main-Links.

Michael Hippe

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Michael Hippe

Dipl.-Ing.