Um eine verursachergerechte Gebührenerhebung für die Abwasserbeseitigung zu ermöglichen, sind die Gebühren für Schmutz- und Regenwasser getrennt zu erheben. Hierfür müssen sowohl die Kosten separiert als auch die gebührenrelevanten Flächen ermittelt und fortgeschrieben werden.
Zu unseren Leistungen gehören sowohl die Einführung, als auch die Aktualisierung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr und die Verwaltung und Fortschreibung dieser Daten. Die Kostenträgerrechnung und die unabhängige Kalkulation der Abwassergebühren runden unser Leistungsspektrum in diesem Bereich ab.